Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das seit 2008 in Kraft befindliche Pflegezeitgesetz. Hier kann ein Arbeitnehmer für die Pflege seines Angehörigen auf begrenzte Zeit unentgeltlich von der Arbeit freigestellt werden oder in Teilzeit arbeiten ohne dass er Angst um seinen Arbeitsplatz haben muss, weil er für diesen Zeitraum einem Sonderkündigungsschutzrecht unterliegt.